Vergaberichtlinien


Allgemeine Grundsätze:

Hilf-Mit Saarbrücker Zeitung e.V. leistet Einzelfallunterstützung für unverschuldet in Not geratene Menschen und fördert darüber hinaus Projekte mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Organisationen. Dazu erhält eine von „Hilf-Mit!“ ausgewählte Organisation über 4 Jahre jährlich 30.000 € zur Umsetzung konkreter, sozialer Projekte, unser 4-Jahres-Engagement.

In Bezug auf das Saarland sieht sich der Verein in einer besonderen Verantwortung. Gefördert werden daher grundsätzlich ausschließlich Projekte/Personen im Geschäftsgebiet der Saarbrücker Zeitung, d.h. innerhalb des Saarlandes.

Durch das Einbringen finanzieller Mittel möchte „Hilf-Mit!“ ein Zeichen für gesellschaftliches Engagement setzen.

Förderungsbereiche:

  • Einzelfallunterstützung

Wir unterstützen Menschen, die z.B. durch schwere Krankheit, langandauernde Arbeitslosigkeit, einen Schicksalsschlag unverschuldet in Not geraten sind. Unsere Hilfestellung zielt auf eine direkte Entlastung der Antragsteller, abgestimmt auf den konkreten Bedarf, ab. Hierzu werden Gutscheine von unseren Kooperationspartnern ausgegeben. Pro Haushalt kann alle 3 Jahre Einzelfallunterstützung beantragt werden.

  • Projektförderung

Wir fördern Projekte mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Organisationen. Diese Projektförderung dient als Multiplikator. Durch eine Vielzahl unterschiedlichster Projekte wird eine große Anzahl von bedürftigen Menschen erreicht/unterstützt.

  • 4-Jahres-Engagement

Über 4 Jahre erhält eine Organisation – aktuell von 2020-2023 die Lebenshilfe Landesverband Saarland e.V. – jährlich 30.000 €. Diese Organisation hat dadurch über vier Jahre Planungssicherheit.

Welche Anträge werden grundsätzlich nicht gefördert?

Anträge von Personen/Organisationen mit Wohnort/Sitz außerhalb des Saarlandes

Wer ist der Förderungsempfänger?

Die antragstellende Person (Gutscheine)/ die antragstellende Organisation (Geldmittel)

Welche Förderungsnachweise sind notwendig bzw. zulässig?

  • Das „Hilf-Mit!“-Antragformular. Siehe: https://hilfmit.saarbruecker-zeitung.de/saarlaender-helfen-saarlaendern/hilfsbeduerftige/
  • Eine kurze Schilderung der Notsituation.
  • Eine Bescheinigung der Hilfsbedürftigkeit, ausgestellt von einem Sozialverband oder einer Hilfsorganisation wie z. B. Caritas, Diakonisches Werk, AWO, ZAM, PÄDSAK, Kirchengemeinden
  • Einkommensnachweise (Bescheid Jobcenter/ALG-Bescheid, Rentenbescheid, Nachweis sonstiger Einkünfte).